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REACH-Verordnung

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

 

REACH (Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals): REACH ist eine EU-Verordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Sie legt Verpflichtungen für Unternehmen fest, Informationen über die sichere Verwendung von Chemikalien bereitzustellen.

 

Ein besonders wichtiger Aspekt von REACH ist die SVHC (Substances of Very High Concern) Kandidatenliste. Diese Liste umfasst Chemikalien, die aufgrund ihrer schädlichen Eigenschaften als besonders besorgniserregend gelten. Unternehmen, die Erzeugnisse mit SVHC-Stoffen enthalten, sind verpflichtet, ihre Kunden über diese Substanzen zu informieren, wenn diese in einer Konzentration über 0,1 Gewichts-% pro Artikel vorhanden sind.

 

Unter folgendem Link können Sie die aktuelle Kandidatenliste abrufen: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

 

Im Rahmen der REACH-Verordnung wurde die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) eingerichtet. Diese Datenbank dient der Erfassung von Informationen über SVHC's in Erzeugnissen und komplexen Objekten. Unternehmen sind verpflichtet, relevante Informationen über SVHC-haltige Produkte in die SCIP-Datenbank einzutragen, um eine transparente Kommunikation entlang der Lieferkette sicherzustellen.

 

Unternehmen müssen aktiv sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und durch die Eintragung in die SCIP-Datenbank tragen sie dazu bei, dass Informationen über gefährliche Substanzen effektiv geteilt werden können.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach